Bundeswaldgesetz

Die gesetzliche Definition:
Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind kleinere Flächen mit Baumgruppen oder Reihen, Kurzumtriebsplantagen oder Weihnachtsbaumkulturen.

Wunderwald

Wunderwald?

Wunderwald ist ein offenes Projekt, das sich dem Wald – Thema von vielen Seiten nähert. Vorsichtig und provokativ. Träumerisch und präzis Ein experimenteller Tanz mit dem Medium Wald

CO2 Depot

Der Wald wird noch für die nächsten Jahrzehnte eine CO2-Senke bilden. Schlechtere Wuchsbedingungen durch Zunahme von Trockenperioden und die Art der Bewirtschaftung verändern jedoch die Fähigkeit des Waldes, den Klimawandel abzudämpfen

Wald trifft KI

Wie geht es weiter? Fragen wir doch mal …

Waldboden

Jeder Baum braucht einen Grund …